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Regeln zur Plakatgestaltung

Wenn du ein eigenes Plakat gestaltest, müssen das Plakat (in Text, Bild und deren Zusammenspiel) folgende Kriterien erfüllen:
– Es gibt einen klaren Bezug zum Thema Klimapolitik. Dein Spruch kann also beispielsweise (satirisch/humorvoll/…) darauf hinweisen, dass der:die Politiker:in sich in der Vergangenheit nicht genug um Klimaschutz gekümmert hat, ihn:sie zu besseren Klimamaßnahmen auffordern oder einen Wunsch von dir formulieren.

– Die Aussage enthält keine falschen Tatsachenbehauptungen oder strafbaren Beleidigungen.
– Aussagen dürfen nur dann durch Anführungszeichen als Zitat gekennzeichnet werden, wenn es sich um echte Zitate der dargestellten Person handelt. Handelt es sich beim Spruch nicht um ein echtes Zitat, darf das auch nicht durch Anführungszeichen suggeriert werden.
– Das Plakat darf Personen nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts, ihrer Geschlechtsidentität, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer nationaler Herkunft, ihrer Behinderung, ihrer religiösen Zugehörigkeit oder in vergleichbarer Weise diskriminieren.

– Das Plakat darf keine Gewalt oder kriminelles Verhalten verherrlichen oder Kennzeichen verbotener Organisationen verwenden.
– Unzulässig sind auch Plakate, die sich gegen die Plattform und Initiative #DeinPlakatfürunsereZukunft richten.
– Das Plakat darf auch sonst nicht gegen geltende Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen.

Verantwortung im Sinne des Presserechts
Bei Plakaten, die du selbst gestaltet hast und gedruckt aufhängst oder verbreitest, bist du Verantwortliche:r im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.). Du trägst die Verantwortung dafür, dass die Inhalte nicht gegen geltende Gesetze verstoßen.
Bei von uns fertig gestalteten Plakaten trägst du diese Verantwortung nicht.

Impressumspflicht
Möchtest du ein von dir gestaltetes Plakate drucken und für andere sichtbar aufhängen, bist du gesetzlich verpflichtet, deinen Namen und deine Adresse handschriftlich in das dafür vorgesehene Feld „ViSdP“ einzutragen. Du sicherst zu, das zu tun.
Hast du ein von uns fertig gestaltetes Plakat heruntergeladen und möchtest es drucken, musst du auf dem gedruckten Plakat unseren Namen und Anschrift handschriftlich in Feld „ViSdP“ eintragen. Du sagst zu, in diesem Fall dort „(#DeinPlakatFürUnsereZukunft – Borkenhagen, Graehl, Heggemann, Reichenbach, Schumacher GbR, Blücherstr. 18, 50733 Köln)“ einzutragen.

Nutzungsrechte
Wenn du ein Plakat selbst gestaltest, räumst du uns die Nutzungsrechte ein, die wir für die Bearbeitung und das Erstellen des Plakats brauchen. Stimmst du zu, dass ein Plakat in die Plakatgalerie aufgenommen wird, räumst du uns auch die hierfür nötigen Nutzungsrechte ein.
Die Nutzungsrechte an dem von uns zur Verfügung gestellten Bildmaterial räumen wir dir nur für solche Plakate ein, die den oben genannten Anforderungen entsprechen. Bei Verstößen behalten wir uns vor, die Vernichtung physischer Plakate bzw. die Entfernung von Plakaten aus dem Internet / aus sozialen Medien zu veranlassen.

Aufhängen der Plakate
Wir weisen darauf hin, dass du bei fremden Flächen die Genehmigung des:der Berechtigten brauchst, um dort Plakate aufzuhängen. Für das Plakatieren im öffentlichen Straßenraum ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, so dass es für die meisten von euch am einfachsten sein wird, die Plakate mit Zustimmung der Berechtigten in privaten Flächen wie z.B. in Cafés oder Bäckereien anzubringen. Wildes Plakatieren kann Schadensersatzforderungen für die Entfernung und/oder Bußgelder nach sich ziehen und – etwa bei der Verwendung von Kleister – auch als Sachbeschädigung strafbar sein. Bitte stelle daher sicher, dass du nur zulässige Flächen verwendest und es für den:die Berechtigten in Ordnung ist, bevor du das Plakat aufhängst.

Haftung
Wir haften unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit und gemäß dem Produkthaftungsgesetz. Ohne Einschränkung des vorstehenden haften wir für leichte Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer sich aus dieser Vereinbarung ergebenden „wesentlichen“ Pflicht. „Wesentliche“ Pflichten in diesem Sinne sind Pflichten, die für die Erfüllung der Vereinbarung erforderlich sind, deren Verletzung den Zweck der Vereinbarung gefährden würde, und auf deren Einhaltung du vertrauen kannst. In diesen Fällen ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In anderen Fällen besteht keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit.